Unfall- und Karosserie-Reparatur


Informationen für einen Unfallschaden

  • Unabhängiger Kfz-Sachverständiger
    Im Schadensfall stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen als Geschädigter nach einem Unfall Ihr Fahrzeug rundum zu bewerten, damit ein unabhängiges und neutrales Gutachten des Schadens erstellt werden kann. Kontaktieren Sie uns einfach im Schadensfall und wir sind für Sie da.
  • Mietwagen, Nutzungsausfall und neutrale Beweissicherung
    Für eine reibungslose Schadensregulierung nach einem Unfall muss der entstandene Schaden vollständig erfasst werden. Dazu ist es wichtig, den Umfang und die Höhe des Schadens durch eine lückenlose Beweissicherung zu ermitteln. So lassen sich eventuelle Differenzen zum Unfallgeschehen und den daraus resultierenden Reparaturen einfacher klären. Nur so kann die volle Erstattung von Schadensansprüchen gewährleistet werden. Um eine Entschädigung für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs und Ersatzansprüche für den Mietwagen geltend machen zu können, sollte ein Gutachten erstellt werden, damit die Ausfallzeit des Wagens durch den Unfall genau erfasst wird.
  • Schadensausmaß
    Mit einem Gutachten des Schadens und den dazu erstellten Fotos können Sie im Falle eines Verkaufs des reparierten Unfallfahrzeugs einen potentiellen Käufer genau über die Art und Ausmaß des Schadens informieren, denn bei einem Verkauf muss der Wagen als Unfallfahrzeug deklariert werden.
  • Im Falle eines Totalschadens
    Je nach Schwere des Unfalls können die Kosten für eine Reparatur des Fahrzeugs deutlich höher liegen als der eigentliche Restwert, so dass die Anschaffung eines gleichwertigen oder neuen Wagens empfehlenswerter wäre. Sie bekommen von der Versicherung aber nur die Summe ohne den Restwert erstattet. Ein Nachteil dabei ist auch, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung oft einen höheren Restwert feststellt als ein unabhängiger Sachverständiger. Daher sollten Sie einen Sachverständigen bei der Ermittlung des Restwertes in Anspruch nehmen, denn nur seine Werteinschätzung ist entscheidend. Wenn Sie das Unfallfahrzeug jedoch behalten möchten, haben Sie auch das Recht, eine Reparatur durchführen zu lassen. Dabei können die Kosten dafür, inklusive der Wertminderung, bis maximal 30% über den Kosten für eine Wiederbeschaffung des Wagens liegen.
  • Reparaturen
    Lassen Sie sich nicht von der KFZ-Versicherung übers Ohr hauen, indem diese eine sog. “zweitwertgerechte Reparatur“ forciert. Dabei werden nur die Kosten von gebrauchten Ersatzteilen bei der Reparatur von älteren Unfallfahrzeugen erstattet, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben, neue Ersatzteile einbauen zu lassen. Auch ist es der Versicherung nicht erlaubt, auf die bloße Ausbeulung von beschädigten Teilen zu bestehen, wenn seitens eines Gutachters die Notwendigkeit eines kompletten Austauschs festgestellt wurde.
  • Merkantile Wertminderung
    Es liegt eine sogenannte „merkantile Wertminderung“ bei einem Fahrzeug vor, wenn es nach einem Unfall fachgerecht repariert wurde und dennoch an kommerziellem Wert verloren hat. Sie haben sogar das Recht auf eine Wertminderung, selbst wenn kein Schaden mehr zurück geblieben ist. Zunächst muss festgestellt werden, ob überhaupt ein Wertminderungsanspruch geltend gemacht werden kann und wenn ja, wie sich dieser im Vergleich zum Wiederbeschaffungswert darstellt. Die anschließende Berechnung der Wertminderung erfolgt durch einen Sachverständigen anhand einer Formel, für die verschiedene Punkte einbezogen werden müssen, wie z.B. die Schadenshöhe und –art, die Anzahl der Vorschäden, das Baujahr, der Wiederbeschaffungswert und die Laufleistung des Fahrzeugs.
  • Arten der Schadensabrechnung Es gibt zwei verschiedene Arten zur Abrechnung des Unfallschadens, die nicht selten zu Streitigkeiten und Gerichtsverhandlungen führen. Die Wahl der Abrechnungsart kann auch Einfluss auf spätere Erstattungsansprüche haben. Zum einen spricht man von der „konkreten Schadensabrechnung“, wenn tatsächlich Rechnungen vorliegen, die eine Reparatur des Schadens ausweisen können. Wenn die Schadensbehebung jedoch nicht durch eine Rechnung bestätigt werden kann und die Regulierung durch ein Sachverständigengutachten oder auf Basis eines Kostenvoranschlages erfolgt, so findet hier nur eine sogenannte „fiktive Abrechnung“ statt.
  • Kostenerstattung eines Mietwagens
    Nach einem Unfall muss oft ein Mietwagen in Anspruch genommen werden, um in der Zeit der Fahrzeugreparatur oder bis zur Wiederbeschaffung eines anderen Wagens weiterhin mobil zu bleiben. Die Kosten für den Mietwagen können Sie sich natürlich von der Versicherung erstatten lassen, allerdings nur dann, wenn eine tatsächliche Rechnung vorliegt, die eine Reparatur des Unfallwagens bestätigen kann. Auf diese Weise versuchen Versicherungen die wirklichen Kosten der Reparatur zu erfahren, um auch nur diese erstatten zu müssen, da die durch ein Gutachtens ermittelten Kosten meist höher liegen.Sie müssen der Versicherung jedoch nicht zwingend eine tatsächliche Rechnung vorlegen, wenn Sie lieber die Reparaturkosten durch ein Sachverständigengutachten ermitteln lassen wollen und trotzdem Ihre Erstattungsansprüche geltend machen möchten. Dazu reicht es auch aus, wenn Ihnen die Werkstatt die Reparatur einfach nur bescheinigt oder wenn Sie für diesen Zweck ein zweites Gutachten nach der Reparatur erstellen lassen.
  • Aufgepasst beim Schadenmanagement
    Bei der Regulierung eines Unfallschadens wird Ihnen gerne von der gegnerischen Versichrung das Sorglospaket zur vollständigen Schadensabwicklung angeboten. Die Regulierung erfolgt dann auf Basis des „Schadenmanagements“, durch das primär die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich ausfallen sollen. Doch sollten Sie sich nicht vorschnell zu dieser Art der Abwicklung von der Haftpflichtversicherung überreden lassen und sich stattdessen dafür entscheiden, einen neutralen Sachverständigen hinzu zu ziehen.
  • Rechtsanwalt zur Schadensregulierung
    In manchen Fällen ist der Unfallhergang bzw. die Schuldfrage nicht immer eindeutig und es können unter Umständen finanzielle Nachteile für Sie entstehen.Da hilft es, umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, um sich über die Schuld- und Haftungsfrage oder die Höhe der Schadensersatzansprüche aufklären zu lassen. So sind Sie auf der sicheren Seite und der Schaden kann mit Hilfe des Anwalts eindeutig und schnell abgewickelt werden.
  • Kostenerstattung
    Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird und Sie keine Schuld trifft, werden die Kosten des Schadens vollständig von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Dabei obliegt es Ihnen zu entscheiden, wo und ob überhaupt eine Reparatur vorgenommen werden soll. Die Höhe des Schadens wird von einem Sachverständigen der Versicherung durch ein Gutachten ermittelt oder ein Kostenvoranschlag wird erstellt.